Wiedereintritt

wiedereintritt_510Sie sind irgendwann einmal aus der Kirche ausgetreten und wollen nun wieder eintreten? Das freut uns.
Am Besten wenden Sie sich an Pfarrerin Hick oder Pfarrer Diehl und vereinbaren ein Gespräch. Bringen Sie dazu Ihren Personalausweis, eine Taufbescheinigung und – wenn möglich und noch vorhanden – die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt mit. Die Aufnahme kann von dem zuständigen Pfarrer direkt vollzogen werden. Wenn Sie es wünschen, kann auch noch eine feierliche Aufnahme mit Gebet und Segen im Rahmen einer kurzen Andacht in einer unserer Kirchen erfolgen.

Seit einigen Jahren gibt es zusätzlich die Möglichkeit, bei einer Wiedereintrittsstelle erneut Mitglied der Evangelischen Kirche zu werden. Die Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises Hagen ist in der Johanniskirche am Markt untergebracht und hat mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr und samstags von 11.00 – 13.00 Uhr geöffnet. Als Unterlagen benötigen Sie wie oben Personalausweis, Taufbescheinigung
und den Bescheid über Ihren Austritt.

Wenn Sie bislang Mitglied einer anderen christlichen Konfession waren und nun evangelisch werden möchten, denn müssen Sie zunächst aus Ihren jetzigen Kirche austreten. Ihren Austritt müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht (Schwelm) persönlich erklären. Den anschließenden Eintritt in die Evangelische Kirche vollziehen Sie dann wie oben beschrieben bei Ihrem Pfarrer oder der Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises.

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