Trauung

Was ist eine evangelische Trauung?
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Ein evangelischer Traugottesdienst ist ein besonderer und feierlicher Gottesdienst, in dem Sie als Ehepaar um Gottes Segen für Ihre Ehe bitten und sich als von Gott einander anvertraute Eheleute zueinander bekennen.
Deshalb holt Sie der Pfarrer gemeinsam an der Kirchentür ab und zieht mit ihnen als Ehepaar in die Kirche ein, wo die Hochzeitsgäste als Traugemeinde Sie erwarten. (Der Einzug von Braut und Brautvater ist unüblich und nur vermeintlich ein alter Brauch. Er ist vor allem durch angloamerikanische Filme bei uns bekannt geworden.)

Voraussetzung für eine evangelische Trauung ist in der Regel, dass beide Ehepartner Mitglieder einer evangelischen Gemeinde sind. Die Trauung eines gemischt-konfessionellen Paares oder eines Paares, bei dem ein Ehepartner keiner christlichen Gemeinde angehört, sieht aber im Wesentlichen ähnlich aus. Im Traugespräch werden wir genauer darüber sprechen können. Ist keiner der Ehepartner Mitglied einer evangelischen Gemeinde, ist eine evangelische Trauung nicht möglich.

Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen …
Grundsätzlich ist für eine Trauung die Pfarrererin oder der Pfarrer an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie nicht aus unserer Gemeinde kommen, benötigen wir daher ein Dimissoriale (das ist die Zustimmung Ihrer Ortsgemeinde, dass ein Pfarrer unserer Gemeinde Sie trauen kann, auch wenn er eigentlich nicht zuständig ist).

Ist ein Ehepartner Mitglied der römisch-katholischen Kirche, so kann über die Ortspfarrerei beim zuständigen Bischof eine Dispens beantragt werden (das ist eine bischöfliche Ausnahmegenehmigung). Sie ist dann notwendig, wenn die römische Kirche die evangelische Trauung anerkennen soll. Für die evangelische Trauung selbst ist eine Dispens aber nicht erforderlich.

Ökumenische Trauung
Unter einer Ökumenischen Trauung versteht man einen gemeinsamen Traugottesdienst mit einem evangelischen und einem katholischen Pfarrer. Allerdings: Streng genommen gibt es eine Ökumenische Trauung gar nicht. Sie ist eigentlich ein evangelischer Gottesdienst unter katholischer Beteiligung – oder umgekehrt. Sprechen Sie mit dem zuständigen katholischen Pfarramt und fragen sie nach, ob ein katholischer Geistlicher die Trauung mitfeiern kann.

Können auch Paare kirchlich heiraten, wenn nur eine/einer evangelisch ist, die/der andere aber keiner christlichen Kirche angehört?
Auch diese Möglichkeit ist gegeben, wenn der nichtchristliche Partner dem Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich offen und positiv gegenübersteht. Auch ein Gottesdienst anläßlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen wird die Verkündigung von Gottes Wort und Gebet enthalten. In Respekt vor der eigenen Entscheidung werden dem nichtchristlichen Partner keine Aussagen abverlangt, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Ob weitere Bestandteile der Trauung wie Ringwechsel, Handreichung mit Votum, Segnung oder Segensgebet mit Handauflegen ganz oder teilweise unterbleiben sowie weitere Einzelheiten sind auch hier im Traugespräch zu erörtern und zu klären.

Trauzeugen
Trauzeugen sind heute bei einer Trauung nicht mehr nötig. Trotzdem ist es ein schöner Brauch, wenn sie – sofern Sie Trauzeugen haben – mit Ihnen gemeinsam in die Kirche einziehen und vielleicht rechts und links von Ihnen Platz nehmen.

Kann man sich am Traugottesdienst beteiligen?
Das ist sogar erwünscht. So können z.B. Trauzeugen, Verwandte und Freunde ein Gebet sprechen oder einen Text vorlesen. Oder Sie können sich durch einen musikalischen Beitrag in die Gestaltung des Gottesdienstes einbringen. Vorschläge für Gebetsformulierungen können Sie bzw. Ihre Verwandten und Freunde bei uns bekommen. Und natürlich können Sie jederzeit weitere Ideen zur Beteiligung mit uns absprechen.

Kosten
Manchmal wird die Frage gestellt, welche Kosten auf ein Ehepaar zukommen. Hier können wir freudig antworten: „Keine – im Prinzip.“ Schließlich sind Sie evangelisches Gemeindeglied und wir freuen uns darüber, dass Sie anlässlich Ihrer Eheschließung einen Gottesdienst feiern möchten.
Natürlich freuen wir uns über eine freiwillige Spende zur Deckung unserer Aufwendungen.

Ausschmückung der Kirche
Die Ausschmückung der Kirche übernimmt in der Regel das Brautpaar. Oft reicht ein schöner Blumenstrauß auf dem Altar und vor dem Lesepult. Wenn sie den Strauß dann sogar noch als Blumenschmuck für unseren Sonntagsgottesdienst spenden, freuen wir uns besonders.

Kollekte
Nach dem Traugottesdienst sammeln wir am Ausgang eine Kollekte, deren Zweck Sie bestimmen können. Bedingung ist, dass es ein diakonischer, wohltätiger Zweck ist.

Termine
Traugottesdienste sind im Prinzip an jedem Wochentag möglich, finden in der Regel aber freitags oder samstags statt. In unseren beiden Kirchen (Jakobus-Kirche und Dorfkirche) sind folgende Anfangszeiten möglich: 14.30 Uhr, 16.00 Uhr und 17.30 Uhr.
In der Karwoche und in der Woche vor Totensonntag sind kirchliche Trauungen nicht gestattet.
Wenn Sie jetzt noch weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an
Pfarrer Paul-Gerhard Diehl (02338 / 1681) p.diehl@ev-kg-breckerfeld.de oder Pfarrerin Christin Hick (02338 / 2135) christin.hick@jkg-breckerfeld.de

Die Reservierung Ihres Trautermins vereinbaren Sie bitte mit unserem Evangelischen Gemeindebüro (Frau Hilker) 02338 / 1539 buero@ev-kg-breckerfeld.de

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