Taufe

taufeSie möchten Ihr Kind oder sich selbst als Erwachsener taufen lassen?
Das ist eine gute Entscheidung und freut uns sehr. Hier finden Sie ein paar grundsätzliche Informationen dazu.
Weiteres erfahren Sie in einem Gespräch mit Ihrem Pfarrer.


Unsere Taufgottesdienste
Taufen finden in unserer Kirchengemeinde in der Regel an zwei Terminen statt:

  • Im Rahmen des Gemeindegottesdienstes in der Jakobus-Kirche um 10.00 Uhr an jedem letzten Sonntag eines Monats.
  • In einem besonderen Taufgottesdienst an jedem 1. Samstag eines Monats um 14.30 Uhr in der Jakobus-Kirche oder in der Dorfkirche

Taufe von Kindern
Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, muss mindestens ein Elternteil Mitglied unserer evangelischen Kirche sein.
Wenn Sie zwar evangelisch, aber kein Mitglied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen Sie für die Taufe ein Dimissoriale, das ist die Zustimmung der eigentlich für Sie zuständigen Kirchengemeinde.

Pate oder Taufzeuge
Pate oder Patin werden kann jeder, der der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen (konfirmiert) ist. Mindestens ein Pate oder eine Patin muss einer Kirche angehören, die die Magdeburger Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet hat. (www.ekd.de/pm86_2007_wechselseitige_taufanerkennung.htm)
Daneben können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche oder Gemein-schaft Patin oder Pate werden.
Wenn der Pate oder die Patin nicht aus unserer Kirchengemeinde kommt, benötigt er oder sie einen Patenschein (Bescheinigung der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Gemeinde).
Die Anzahl der Patinnen und Paten eines Kindes ist nicht beschränkt.

Das Amt eines „Taufzeugen“ oder einer „Taufzeugin“ gibt es in unserer Evangelischen Kirche dagegen nicht. Taufzeuge ist jeder, der bei einer Taufe zugegen ist. Eine gesonderte Bescheinigung oder eine Eintragung in das Familienbuch kann dafür nicht ausgestellt werden.

Taufe von Jugendlichen und Erwachsenen
Bei Jugendlichen über 14 Jahren und bei Erwachsenen ist folgendes zu bedenken:

  • ein Pate ist nicht nötig
  • der Taufe geht ein Taufunterricht bzw. mehrere Gespräche mit dem zuständigen Pfarrer voraus

Taufe bei Übertritt oder Wiedereintritt
Die Taufe ist ein einmaliger Vorgang und wird nicht wiederholt. Wenn Sie aus einer anderen Kirche in die Evangelische Kirche eintreten oder nach einem Austritt wiedereintreten möchten, nehmen wir Sie gerne in unsere Gemeinde auf. Eine erneute Taufe ist nicht erforderlich.

Auflösung von Patenschaften und nachträgliche Benennung weiterer Paten
Leider kommt es immer wieder vor, dass der Kontakt zwischen der Tauffamilie und dem Paten oder der Patin abbricht. Dann wird häufig die Frage gestellt, ob man einen Paten streichen kann. Dies ist laut Taufordnung nicht möglich.
Ebenso ist es nach westfälischem Kirchenrecht nicht möglich, nachträglich weitere Patinnen und Paten zu benennen. Denn zum Patenamt gehört die Taufzeugenschaft. 

Weitere Fragen?
Alle weiteren Dinge besprechen Sie am besten mit dem Pfarrer, der die Taufe übernimmt. Dazu gehören

  • der Ablauf der Taufe
  • die Mitwirkung von Freunden, Paten und Familienmitgliedern am Gottesdienst
  • die Einbeziehung einer Taufkerze

Informationen erhalten Sie in unserem Gemeindebüro.

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