Am 23. August hat das Presbyterium Presbyterium unserer Kirchengemeinde einmütig ein neues Schutzkonzept für die Gottesdienste und alle Veranstaltungen in den Räumen der Kirchengemeinde beschlossen.
Wir folgen mit dem Konzept der neuen Schutzverordnung des Landes vom 20. August und den Empfehlungen unserer Westfälischen Landeskirche.
Wesentliche Änderung ist die 3G-Regel für alle Gottesdienste, Chorproben, Gruppen, Kreise und Angebote.
Danach haben nur noch immunisierte und getestete (max. 48 Stunden) Personen Zugang zu kirchlichen Veranstaltungen.
Die Gruppenleitungen sind angewiesen, die Nachweise zu kontrollieren.
Auch am Eingang zu den Gottesdiensten ist ab sofort der Nachweis der Immunisierung bzw. Testung vorzulegen.
Dafür entfallen das Führen von Teilnehmerlisten, die Maskenpflicht auf den Plätzen und die strengen Abstandsregeln.
Gemeinsamer Gesang ohne Maske ist wieder möglich (für Getestete nur mit PCR-Test).
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren gelten als vollumfänglich getestet.

Das Presbyterium ist sich seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ weiterhin bewusst. Ziel aller Schutzmaßnahmen ist es, geimpften, genesenen und getesteten Personen auch im Bereich unserer Kirche größere Spielräume zu eröffnen und zugleich Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden.

 

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